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Philips Pensionskasse (VVaG)

Die im August 1949 als »Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen« gegründete Philips Pensionskasse (Philips PK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zur Zeit sind in der Pensionskasse ca. 23.500 Personen versichert, von denen etwa 11.500 eine Rente beziehen und ca. 12.000 als aktive Mitglieder geführt werden.

 

Die Pensionskasse ist als soziale Komponente des Unternehmens konzipiert, um auf dem Wege der betrieblichen Altersvorsorge zu einer Verbesserung der Rentenversorgung der Mitglieder und damit der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer beizutragen. Darüber hinaus ist das Risiko der Invalidität und Hinterbliebenenversorgung für die Mitglieder abgesichert.

 

Die 1997 für Neuaufnahmen geschlossene Pensionskasse wurde zum 01.01.2002 wieder mit neuen Versicherungstarifen geöffnet.

 

Weitergehende Informationen zu den attraktiven Möglichkeiten der Altersvorsorge über die Pensionskasse erfahren Sie auf unseren folgenden Seiten.

Das 3-Schichtenmodell der Altersversorgung

Einfach erklärt

Gut zu wissen: Das deutsche Rentensystem basiert auf dem sogenannten 3-Schichten-Modell. Ein wenig gleicht das 3-Schichten-Modell einem großen Baukasten: Aus verschiedenen Elementen (Basisversorgung, Zusatzversorgung und Private Versorgung) baut sich eine individuelle Zukunftsvorsorge auf. Die private wie auch die betriebliche Altersvorsorge wird abhängig vom jeweiligen Produkt von den Anbietern oder vom Staat gefördert, zum Beispiel in Form von Prämien oder Steuervorteilen. Die gesetzliche Rente basiert vor allem auf Solidarität, die betriebliche und private Rente auf Eigeninitiative und Förderung.

 

Das 3-Schichtenmodell verdeutlicht, welche Möglichkeiten Sie haben, für Ihren Lebensabend vorzusorgen:

1. Schicht

Basisversorgung

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für alle Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen sozialversicherungspflichtig ist, die Basis der Altersvorsorge. Aufgrund der Zahlung von Beiträgen entsteht ein Rentenanspruch. Die Grundidee der gesetzlichen Rente ist das Generationenmodell mit dem Gedanken, dass die aktuell in die Versicherung einzahlenden Arbeitnehmer die Lasten der aktuellen Rentenzahlungen tragen.

2. Schicht

Zusatzversorgung

Diese Schicht umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die staatlich geförderte Riester-Rente. In der betrieblichen Altersvorsorge wird mit Beteiligung des Arbeitgebers eine weitere, wichtige Komponente der Altersvorsorge für den Arbeitnehmer aufgebaut.

3. Schicht

Private Versorgung

Die private Altersvorsorge wird ausschließlich von jedem Einzelnen selbst finanziert und aufgebaut. Immobilien, Kapitalanlageprodukte von Banken oder Versicherungsprodukte bieten zahlreiche Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation im Alter zu verbessern.