Änderungen in der bAV- Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz), in Kraft seit 01.01.2018, soll den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung erhöhen.
Die Absicherung im Alter soll nicht mehr allein durch die gesetzliche Rente bzw. die Regelversorgungssysteme, sondern durch alle drei Schichten der Alterssicherung gewährleistet werden; dieser Ansatz ist bereits viele Jahre bekannt.
Was die betriebliche Altersvorsorge angeht, ist der Grad der Absicherung der Bevölkerung allerdings wenig homogen. Ende 2015 hatten ca. 17,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft* (Quelle DRV). Das hängt zum einen stark vom Einkommen der Mitarbeiter ab, zum anderen aber auch von der Größe des Betriebes. Durch das BRSG sollen Impulse sowohl für die Mitarbeiter mit geringen Einkünften als auch für kleine und mittelständische Unternehmen gegeben werden, welche die bAV in der Praxis attraktiver machen sollen.
Aber auch für bestehende Versorgungsmodelle – wie es die Philips Pensionskasse (VVaG) ist – hält das BRSG einige interessante und auch erfreuliche Neuerungen bereit.